Montag, 17. Juni 2013

Begegnungen mit dem Gesetz Teil III



Über 15 Jahre ist es her (ich bin wirklich langsam sch…. alt). Ich sass im Zuschauerraum eines Saals des OLG die Verhandlung war teil-öffentlich. 


Zweite Reihe, vor mir eine Reihe bewaffneter Polizisten. Es ist der Tag der Urteilsverkündung. Die vorherigen Verhandlungstage habe ich ebenfalls live verfolgt. 


Während dieser zwei Tage saß eine Frau neben mir, so wie jetzt auch. Sie war ungefähr so alt wie ich, hübsch, langes, hellbraunes Haar und trug meist eine dunkle Sonnenbrille. Ihr Gesicht wirkte versteinert.


Wir kannten uns nicht. 


Sie schien mit diesem „Fall“ vertraut zu sein. Bei den eigenen Aussagen des „Angeklagten“ zu seiner Person, am ersten Verhandlungstag, wurde sie  zwischendurch laut, dann vom Richter daraufhin gewiesen, das sie Schweigen möge ansonsten würde sie dem Saal verwiesen, woraufhin sie jedes mal antwortete : „ABER DAS IST GELOGEN“, einen Blick zum Staatsanwalt und Anwalt der Nebenklage warf und diese nur leicht den Kopf schüttelten, als ob sie sie beruhigen wollten.

Heute wird das Urteil verkündet:

Der Richter betritt den Saal.


„Bevor ich im Namen des Volkes das Urteil verkünden werde möchte ich hierzu etwas erläutern -“ 

ein kurzes Murmeln geht durch die Zuschauer und dann ist Stille, Totenstille, alle schauen den Richter an.


Die Frau neben mir zittert schon die ganze  Zeit, jetzt schlottern ihre Knie, ich höre wie sie gegeneinander schlagen. 


Er holt noch mal tief Luft:


An deutschen Gerichten wird kein Recht sondern ein Urteil verkündet. Mit dem Urteil, welches ich gleich verkünden werde, kann man nichts wieder gut machen – 

sein Blick hängt auf der jungen Frau neben mir.


Da wir der Geschädigten jede weitere Verhandlung um die Straftaten ersparen möchten, wurde bei der Bemessung der Strafe die Forderungen der Staatsanwaltschaft berücksichtigt, aber hätten wir dieser Folge geleistet, würde das Urteil vom BGH sicher aufgehoben werden und es käme zu einer neuen Verhandlung. 


Es ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte erhält nach § …§…§…§…§… eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten. 


Die junge Frau springt über die Sitzreihe vor uns, greift an das Holster des vor ihr stehenden Beamten und will dessen Waffe ziehen. Dieser ist schneller, hält Sie fest, umarmt sie, bringt sie so aus dem Saal.


Ich folge ihnen, draußen auf dem Gang sitzt die Frau auf einer Bank. Ihr Weinen geht durch Mark und Bein, der Polizist steht bei einem Kollegen spricht mit ihm, während vier Polizistinnen die junge Frau umkreist haben, eine Polizistin, kaum älter als die Frau, sitzt neben ihr und hält sie im Arm. 

Für einen Moment hört das Weinen auf und ich höre wie die Polizistin sagt: 

Glauben Sie mir Frau K. wenn es eine Chance gäbe, dass Sie dafür nicht selber in das Gefängnis kommen,  wir alle hier würden Ihnen sofort unsere Dienstwaffe geben und sie auf ihn schießen lassen.


Die Verhandlung ist beendet. Der Staatsanwalt und die Anwälte der Nebenklage kommen aus dem Raum, gehen zu ihr sprechen mit ihr. 


Ich gehe, ich habe genug gesehen.  

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